Arbeitsrecht

Beratung und Vertretung im Arbeitsverhältnis. Außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Besprechungssituation in der Kanzlei – Beratung im Arbeitsrecht
Recht

Im Arbeitsrecht entscheiden oft wenige Tage. Wer eine Kündigung erhält, muss schnell handeln, sonst wird sie unangreifbar. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, legt Abfindung, Zeugnis und das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld fest. Wir prüfen Ihre Lage kurzfristig und sagen Ihnen, was realistisch ist.

Aufgeschlagene Personalakte mit Arbeitsvertrag und Notizen auf einem Schreibtisch
Arbeitsverträge, Kündigungen und Abmahnungen – im Arbeitsrecht kommt es auf jede Formulierung an.
Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Prüfung der Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Verhandlung von Aufhebungsvertrag und Abfindung
  • Arbeitszeugnis, Überstunden und ausstehender Lohn
Arbeitgeber

Für Arbeitgeber

  • Arbeitsverträge und Vertragsmuster
  • Abmahnung und Kündigung, rechtssicher vorbereitet
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Recht und Steuern

Abfindung und Steuern

Eine Abfindung ist steuerpflichtig. Unter Umständen gilt ein ermäßigter Steuersatz nach der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG). Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber diese Ermäßigung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Sie wirkt sich erst über die Einkommensteuererklärung aus. Der Zeitpunkt der Auszahlung kann die Steuerlast deutlich verändern. Wir prüfen das bei der Verhandlung mit.

Häufige Fragen

FAQ

Die Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erheben. Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen entstehen meist durch Verhandlung, im Aufhebungsvertrag oder im Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Ihre Höhe hängt vor allem davon ab, wie gut die Chancen gegen die Kündigung stehen.

Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch im Fall des Obsiegens. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Kontakt

Kündigung erhalten oder Aufhebungsvertrag auf dem Tisch?

Je früher wir die Unterlagen sehen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Rufen Sie an oder schicken Sie uns das Schreiben.

030 232582520