Allgemeines Steuerrecht
Steuerliche Folgen kennen, bevor Sie entscheiden.
Die meisten Steuerprobleme entstehen vor dem Bescheid: bei einer Entscheidung, deren steuerliche Folgen niemand geprüft hat. Wir beraten Sie, bevor Sie handeln.
Wobei wir Sie unterstützen
- Unternehmen und ihre Gesellschafter: Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Gewinnausschüttung und Geschäftsführervergütung
- Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug, Rechnungsanforderungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfung
- Private Vermögensfragen: Kapitalerträge, Immobilien, Abfindungen
- Auslandsbezug: Konten und Einkünfte im Ausland, Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzug aus Deutschland
FAQ
Beides hat unterschiedliche Folgen. Das Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der Gesellschaft und unterliegt bei Ihnen der Lohnsteuer. Die Ausschüttung wird aus dem bereits versteuerten Gewinn gezahlt und bei Ihnen noch einmal erfasst. Ein unangemessen hohes Gehalt kann das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln und den Betriebsausgabenabzug versagen. Maßstab ist, was ein fremder Geschäftsführer bekommen hätte. Wir prüfen die Angemessenheit, bevor der Prüfer es tut.
Wird der Wagen auch privat genutzt, versteuern Sie den Vorteil entweder pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung oder nach dem tatsächlichen Verhältnis mit einem Fahrtenbuch. Das Fahrtenbuch lohnt sich bei geringer Privatnutzung oder hohem Listenpreis, es muss aber lückenlos und zeitnah geführt sein.
Steuerlich meist ja. Bei reinen Elektrofahrzeugen wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt. Für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2031 angeschafft werden, gilt diese Viertelregelung bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro. Liegt der Bruttolistenpreis darüber, wird die Bemessungsgrundlage immerhin halbiert. Dasselbe Verhältnis gilt bei der Fahrtenbuchmethode für Anschaffungskosten oder Leasingrate. Wir rechnen Ihnen beide Varianten durch, bevor Sie bestellen.
Nicht unbedingt. Rechnungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen berichtigen, teilweise mit Rückwirkung auf den ursprünglichen Zeitraum. Entscheidend ist, welche Pflichtangabe fehlt. Bei Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt ist das Finanzamt besonders streng. Lassen Sie den Bescheid prüfen, bevor die Einspruchsfrist abläuft.
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss grundsätzlich auch ausländische Kapitalerträge erklären. Das gilt auch für Zinsen auf Konten in der Türkei. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, ob und in welchem Umfang die türkische Steuer angerechnet wird. Wer Erträge nachträglich erklären muss, sollte das Vorgehen vorher prüfen lassen.
Mit dem Wegzug endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht. Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens einem Prozent hält, kann beim Wegzug aber so besteuert werden, als hätte er die Anteile verkauft. Das sollten Sie vor dem Umzug prüfen lassen.
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