Für Unternehmen
Buchhaltung, Abschluss und Erklärungen. Termingerecht und nachvollziehbar.
Neben dem Steuerstreit übernehmen wir die laufenden steuerlichen Aufgaben für inhabergeführte Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen: Lohnbuchführung, Finanzbuchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Als Rechtsanwälte dürfen wir Sie in Steuersachen unbeschränkt vertreten, von der Buchhaltung bis zum Finanzgericht. Ihr Vorteil: Wird aus der Buchhaltung ein Streit mit dem Finanzamt, bleibt Ihr Mandat in derselben Kanzlei.
Die laufende Buchhaltung bearbeiten unsere Steuerfachangestellten unter der Verantwortung der Rechtsanwälte. Sie haben eine feste Ansprechperson, die Ihre Zahlen kennt, und dieselbe Kanzlei im Rücken, wenn das Finanzamt Fragen stellt. Buchhaltungsfragen besprechen wir mit Ihnen auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.
Unsere Leistungen in der laufenden steuerlichen Betreuung
Lohnbuchführung
Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung, Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung, Lohnkonten.
Mehr erfahrenFinanzbuchführung
Laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Mehr erfahrenJahresabschluss
Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung und betriebliche Steuererklärungen.
Mehr erfahrenSteuererklärung
Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer, Selbständige und Vermieter. Prüfung des Bescheids.
Mehr erfahrenWir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung
Sprechen Sie mit uns über die steuerliche Betreuung Ihres Unternehmens. Wir sagen Ihnen, was wir übernehmen und was es kostet.