Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vermögen übertragen, ohne unnötig Steuern zu zahlen.
Ob Immobilie, Unternehmensanteile oder Geldvermögen: Übertragungen zu Lebzeiten lassen sich planen, Erbfälle meist nicht. Wir beraten bei der Gestaltung von Schenkungen und begleiten Erben durch das Verfahren mit dem Finanzamt.
Schenkungen zu Lebzeiten
Die persönlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh plant, kann Vermögen gestaffelt und steuergünstig übertragen.
Unternehmensnachfolge
Übertragung von GmbH-Anteilen und Betriebsvermögen, Bewertung, Verschonungsregeln und Feststellungsverfahren.
Erbfall und Erklärungen
Anzeige beim Finanzamt, Erbschaftsteuererklärung, Prüfung des Bescheids und Einspruch.
Erbfälle mit Türkei-Bezug
Zwischen Deutschland und der Türkei besteht kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer. Ein Erbfall kann deshalb in beiden Ländern Steuer auslösen. Die türkische Steuer lässt sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Wohnsitz der Beteiligten und von der Art und Belegenheit des Vermögens ab. Wir prüfen die deutsche Seite und stimmen die türkische Seite mit unserer Partnerkanzlei in der Türkei ab.
FAQ
Ja. Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen sind dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Das gilt auch dann, wenn am Ende keine Steuer anfällt.
In der Regel ja. Lebt der Erbe in Deutschland, ist grundsätzlich der gesamte Erwerb in Deutschland steuerpflichtig, auch Vermögen in der Türkei. Zugleich kann die Türkei Steuer erheben. Wie sich beides verrechnen lässt, prüfen wir im Einzelfall.
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Beratung anfragen
Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns mit einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
030 232582520