Erbschaft- und Schenkungsteuer

Vermögen übertragen, ohne unnötig Steuern zu zahlen.

Dokumente und Füller auf einem Tisch – Beratung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Steuerrecht

Ob Immobilie, Unternehmensanteile oder Geldvermögen: Übertragungen zu Lebzeiten lassen sich planen, Erbfälle meist nicht. Wir beraten bei der Gestaltung von Schenkungen und begleiten Erben durch das Verfahren mit dem Finanzamt.

Unterlagen zur Vermögensübertragung mit Taschenrechner und Belegen

Schenkungen zu Lebzeiten

Die persönlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh plant, kann Vermögen gestaffelt und steuergünstig übertragen.

Unternehmensnachfolge

Übertragung von GmbH-Anteilen und Betriebsvermögen, Bewertung, Verschonungsregeln und Feststellungsverfahren.

Erbfall und Erklärungen

Anzeige beim Finanzamt, Erbschaftsteuererklärung, Prüfung des Bescheids und Einspruch.

Erbfälle mit Türkei-Bezug

Zwischen Deutschland und der Türkei besteht kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer. Ein Erbfall kann deshalb in beiden Ländern Steuer auslösen. Die türkische Steuer lässt sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Wohnsitz der Beteiligten und von der Art und Belegenheit des Vermögens ab. Wir prüfen die deutsche Seite und stimmen die türkische Seite mit unserer Partnerkanzlei in der Türkei ab.

Häufige Fragen

FAQ

Ja. Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen sind dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Das gilt auch dann, wenn am Ende keine Steuer anfällt.

In der Regel ja. Lebt der Erbe in Deutschland, ist grundsätzlich der gesamte Erwerb in Deutschland steuerpflichtig, auch Vermögen in der Türkei. Zugleich kann die Türkei Steuer erheben. Wie sich beides verrechnen lässt, prüfen wir im Einzelfall.

Kontakt

Beratung anfragen

Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns mit einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

030 232582520