Schwerpunkt der Kanzlei

Recht und Steuern mit Türkei-Bezug

Für Sachverhalte, die Deutschland und die Türkei berühren. Auf Deutsch und Türkisch.

Symbolbild für Mandate mit Türkei-Bezug – Beratung zum deutschen Recht mit Blick auf die türkische Seite
Deutsch-türkische Mandate

Zwei Länder, ein Ansprechpartner in Berlin

Unternehmen, Familien und Privatpersonen mit Verbindungen in die Türkei stehen vor Fragen, die eine Rechtsordnung allein nicht beantwortet. Wo gründe ich? Wo zahle ich Steuern? Welches Recht gilt für den Vertrag? Wie wird ein Erbe in beiden Ländern besteuert?

Wir beraten zum deutschen Recht und zum deutschen Steuerrecht und haben dabei die türkische Seite im Blick. Die Beratung führen wir auf Deutsch oder Türkisch.

Zur Einordnung

Wir sind in Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und beraten zum deutschen Recht. Fragen, die allein das türkische Recht betreffen, etwa Verfahren vor türkischen Gerichten oder Registern, bearbeiten wir gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei in der Türkei. Ihr Ansprechpartner bleibt in Berlin.

Leistungsumfang

Womit wir Sie unterstützen

Unternehmen

Gründung einer GmbH, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland durch türkische Unternehmen. Handelsregister, Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung.

Verträge und Warenverkehr

Liefer- und Vertriebsverträge, Rechtswahl und Gerichtsstand, Streit über Mängel und Zahlungen.

Erbschaft und Schenkung

Erbfälle und Schenkungen mit Vermögen in beiden Ländern. Zwischen Deutschland und der Türkei gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer.

Erbschaft- & Schenkungsteuer ansehen

Steuern

Einkünfte, Konten und Immobilien in der Türkei, Erklärungspflichten in Deutschland, Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzug.

Beratung auf Türkisch

Türkçe danışmanlık

Für türkischsprachige Mandantinnen und Mandanten gibt es eine eigene Übersichtsseite auf Türkisch.

Türkçe sayfaya git
Häufige Fragen

FAQ

Unser Schwerpunkt ist das deutsche Recht und Steuerrecht mit Bezug zur Türkei. Wo türkisches Recht entscheidet, arbeiten wir mit unserer Partnerkanzlei in der Türkei zusammen und koordinieren das Mandat von Berlin aus.

Ja. Eine ausländische Gesellschaft kann Gesellschafterin einer deutschen GmbH sein. Erforderlich sind ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, die Einzahlung des Stammkapitals und die Eintragung ins Handelsregister. Für den Geschäftsführer sind je nach Wohnsitz und Staatsangehörigkeit aufenthaltsrechtliche Fragen zu klären.

Kontakt

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