Allgemeines Zivilrecht

Forderungen durchsetzen, unberechtigte Forderungen abwehren, Unfallschäden regulieren.

Aktenordner und Schreibtisch der Kanzlei – Beratung im Zivilrecht
Recht

Viele Streitigkeiten im Alltag und im Geschäftsleben sind zivilrechtlicher Natur: eine offene Rechnung, ein mangelhaftes Fahrzeug, ein Unfallschaden, den die Versicherung nur zum Teil bezahlt. Wir prüfen die Rechtslage und das Kostenrisiko und setzen Ihre Position durch.

Nach einem Verkehrsunfall kürzen Versicherer häufig Reparaturkosten, bestreiten Sachverständigenkosten oder berufen sich auf angebliche Vorschäden. Wir regulieren Ihren Schaden vollständig, für Privatpersonen ebenso wie für Taxi-, Mietwagen- und Fuhrparkbetriebe, bei denen jeder Ausfalltag Umsatz kostet.

Aufgeschlagenes Gesetzbuch zum Zivilrecht neben Vertragsdokumenten
Verträge, Forderungen und Streitigkeiten – zivilrechtliche Fragen klar geordnet.
Leistungsumfang

Wobei wir Sie unterstützen

  • Forderungen: außergerichtliche Durchsetzung, Mahnverfahren und Klage
  • Abwehr unberechtigter Forderungen, etwa von Versorgern, Inkassounternehmen oder Vertragspartnern
  • Kaufrecht: Mängel, Rücktritt und Rückabwicklung, auch bei finanzierten Fahrzeugkäufen
  • Zwangsvollstreckung: Durchsetzung titulierter Forderungen
  • Verkehrsunfälle: Regulierung gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherern
Häufige Fragen

FAQ

Das hängt von den Beweisen, vom Streitwert und von der Zahlungsfähigkeit der Gegenseite ab. Vor Gericht trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten. Wir rechnen Ihnen das Kostenrisiko vorher konkret aus.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Viele Forderungen verjähren deshalb zum 31. Dezember.

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung übernehmen. Bei geteilter Haftung gilt das anteilig.

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen und die Werkstatt wählen. Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.

Nein. Sie können auch auf Grundlage des Gutachtens abrechnen. Die Umsatzsteuer erhalten Sie dann aber nur, soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Auch in weiteren Rechtsgebieten stehen wir Ihnen nach vorheriger Prüfung des jeweiligen Anliegens gerne zur Verfügung.

Kontakt

Offene Forderung, unberechtigte Rechnung oder Unfallschaden?

Schicken Sie uns die Unterlagen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und sagen Ihnen, was sich durchsetzen lässt.

030 232582520